Liebe Züchter,

diese Zuchtordnung ist eine Standart Zuchtordnung. Wir bitten darum, die Zuchtordnung ihrer Rasse beim FRZ e.V. anzufragen. Da wir Rassespezifische Zuchtordnungen ausarbeiten. Vielen lieben Dank.

Zuchtbedingungen für Rassehunde und Eintragungsbedingungen des Zuchtbuchamtes des Internationalen Dachverband FRZ e.V.
Freie Rassenzüchter e.V.



1.) Allgemeines:
Die Zucht- und Eintragungsbedingungen sind für alle Mitglieder und angeschlossenen Vereine des FRZ e.V. bindend. 
Der Vorstand des FRZ e.V., der Hauptzuchtwart und die Zuchtwarte, sowie Zuchtrichter sind für die Einhaltung der Zuchtordnung verantwortlich.
Die Zuchtbestimmungen sollen dazu beitragen, als Grundlage eine Verbesserung des Standards zu erreichen. 
Das Ziel der Züchter soll sein, aus guten Elterntieren eine bessere Nachzucht hervorzubringen. Um dieses zu erreichen, ist auf eine besondere Zuchtauswahl, unter Berücksichtigung geeigneter Erbmassenträger, besonderen Wert zu legen. 
Der oberste Grundsatz soll sein: Verbesserung der Rassen, nicht aber: Vermehrung von Rassehunden.
Das Tierschutzgesetz ist zu beachten.

2.) Zuchtvoraussetzungen:
Grundvoraussetzung für die Haltung von Hunden und Unterhaltung von Zuchten muss sein: die Gewährleistung einer trockenen, sauberen, ausreichend hellen und gutbelüfteten Unterkunft der Tiere. Täglich ausreichend Futter von guter Qualität, ständig zugängliches Frischwasser sind genauso wie täglicher Auslauf und die Zuwendung durch den Züchter oberstes Gebot.

a.) Jeder Züchter sollte sich vor der beabsichtigen Verpaarung mit dem für ihn zuständigen Zuchtwart in Verbindung setzen und sich zwecks Auswahl eines passenden Deckrüden beraten lassen.
Erstzüchter müssen sich vor Planung eines Wurfes von einem Zuchtwart über Trächtigkeit, Wurf, Aufzucht der Welpen und Welpenstube eingehend beraten lassen. Ebenso wird die Zuchtstätte vorher durch den Zuchtwart oder einen vom Zuchtausschuss beauftragten Tierarzt besichtigt. Die Kosten hierfür trägt der Züchter.

b.) Bei Inzucht und Inzestzucht muss vor der Verpaarung die schriftliche Genehmigung des Zuchtausschusses des FRZ e.V. eingeholt werden. Diese Verpaarungen müssen begründet sein. Wenn eine Genehmigung erteilt wurde, so hat der Hauptzuchtwart oder ein von ihm beauftragter Zuchtwart den Wurf und dessen Entwicklung zu überwachen und zu dokumentieren.

c.) Wird mit Rassen gezüchtet, die in verschiedenen Varianten auftreten, dürfen jeweils nur Zuchtpaare der gleichen Variante gepaart werden, sofern keine schriftliche Genehmigung des Zuchtausschusses eingeholt wurde. Ausnahmen regeln die jeweils gültigen FCI Standards der Rassen.

d.) Es darf nur mit gesunden, wesensfesten Hunden gezüchtet werden, die in einem vom FRZ e.V. anerkannten Zuchtbuch oder Register eingetragen sind. Außerdem müssen beide Tiere vor der Verpaarung die schriftliche Zulassung haben in einer vom FRZ e.V. anerkannten Art und Weise. Zuchtzulassungen können ausschließlich von einem Zuchtrichter in Ausnahmefällen vom Zuchtwart vorgenommen werden.
Zuchttiere müssen regelmäßig entwurmt worden sein und müssen weiterhin regelmäßig entwurmt werden.
Zuchttiere müssen eine Komplettschutzimpfung (SHLP-T) haben.
Zuchttiere müssen frei von Krankheiten und Parasitenbefall sein und sich in einem sehr guten Allgemeinzustand befinden.


f.) Zuchtalter:
Kleinrassen (bis 45 cm Widerristhöhe)
Das Mindestzuchtalter für Rüden und Hündinnen darf 12 Monate nicht unterschreiten. (Ausnahmefälle müssen bei der Vorstandschaft beantragt und genehmigt werden)

Großrassen (ab 45 cm Widerristhöhe)
Das Mindestzuchtalter für Rüden darf das Mindestalter von 12 Monate und Hündinnen 15 'Monate nicht unterschreiten. (Ausnahmefälle müssen bei der Vorstandschaft beantragt und genehmigt werden.)

Die Rassespezifischen Untersuchungen müssen bei WEurfabnahme vorgelegt werden.

 

g.) Kaiserschnitt

Nach einem Kaiserschnitt (ob geplant oder ungeplant) ist der Züchter gezwungen eine Läufigkeit auszusetzen!

 

h.) Welpenanzahl

Nach einer Geburt von 1-3 Welpen kann unter Berücksichtigung der psychischen und physischen Beschaffenheit der Hündin, eine Belegung in der folgenden Hitze zugestimmt werden, danach hat der Züchter jedoch darauf zu achten das 2 Läufigkeiten pausiert wird! 

 


Jeder Züchter muss seine Zuchttiere auf Rassenspezifische Krankheiten untersuchen lassen.

Welche Rassenspezifischen Krankheiten für Ihren Hund zu untersuchen sind, erfahren Sie bei der Zuchtbuchamt. Vordrucke sind beim Zuchtbuchamt erhältlich.

Patella:

Patellaluxationen mit Grad 1 oder Grad 2 dürfen ausschließlich mit Hunden Verpaart werden die Grad 0 haben.

Vor der Zuchtzulassung ist eine PL Untersuchung durchzuführen und eine Untersuchungsbescheinigung vom Tierarzt vorzulegen.

Keilwirbel:

Es liegen keine Keilwirbel vor wird der Hund zur Zucht zugelassen.

Es liegen 1 bis 3 Keilwirbel vor, wobei sich kein ausgeprägter Keilwirbel am Übergang

Brustwirbelsäule zur Lendenwirbelsäule befindet wird der Hund zur Zucht zugelassen.

Es liegen 4 – 5 Keilwirbel vor, wobei sich kein ausgeprägter Keilwirbel am Übergang 

Brustwirbelsäule zur Lendenwirbelsäule befindet wird der Hund zur Zucht zugelassen, jedoch darf der Hund nur verpaart werden mit einem Hund der Keilwirbelfrei ist.

Es liegen über 6 Keilwirbel vor, bekommt der Hund keine Zuchtzulassung.                                                                                   

Es liegen ausgeprägte Keilwirbel am Übergang Brustwirbelsäule zur Lendenwirbelsäule vor, bekommt der Hund keine Zuchtzulassung



Grossrassen (über 45 cm Widerristhöhe)
Das Mindestalter für Rüden und Hündinnen darf 12 Monate nicht unterschreiten. Für alle Großrassen muss vor der Zuchttauglichkeitsprüfung eine HD-Untersuchung, ED-Untersuchung durchgeführt worden sein. 

Der röntgende Tierarzt hat die Röntgenbilder zu kennzeichnen und auf dem HD-Untersuchungsbogen seinen Befund einzutragen. Die HD-Untersuchung erst im Alter von 12-15 Monaten durchführen zu lassen und anschließend die Zuchttauglichkeitsprüfung zu beantragen.

 

Zugelassen sind Verpaarungen: A mit A Hüfte, A mit B , A mit C und B mit B


Das Zuchtalter für Rüden ist nicht begrenzt. Es richtet sich nach seiner körperlichen Vitalität. 
Hündinnen dürfen ihren letzten Wurf mit 7 Jahren austragen.
Wird eine Hündin zweimal hintereinander belegt, muss sie in der darauffolgenden Hitze leer bleiben. Eine Hündin darf nicht mehr Welpen aufziehen, als ihre Kondition zulässt (ggf. Ammenaufzucht etc.). Mit einer Hündin darf grundsätzlich nur in einem Verein gezüchtet werden.
Die Züchter sind verpflichtet, jeden Wurf innerhalb von 48 Stunden dem Zuchtbuchamt zu melden. Nachweislich schlechten Vererbern kann nachträglich die Zuchtzulassung entzogen werden. 

Es wird empfohlen, alle Untersuchungen auf Krankheiten, die die jeweilig gezüchtete Rasse betreffen könnten, durchführen zu lassen, um die Zucht von rassespezifischen Krankheiten freizuhalten.


3.) Zwingername:
Vor Wurf hat der Züchter einen Zwingernamen zu beantragen unter dem die Welpen später im FRZ e.V. geführt werden. 
Der Zwingername wird und kann nur vom FRZ e.V. geschützt werden.
Hat ein Züchter mehrere Rassen, so gilt der Zwingername für alle von ihm gezüchteten Rassen, es sei denn es werden verschieden Zwingernamen beantragt. Die Rufnamen der Welpen eines Wurfes beginnen mit demselben Anfangsbuchstaben. Bei der Zucht mit mehreren Zuchttieren und Rassen läuft das Alphabet im Zwinger weiter. Der erste Wurf in einem Zwinger beginnt mit dem Buchstaben „A“ für die Rufnamen aller Welpen dieses Wurfes , der zweite mit „B“ usw. 

Wechselt der Züchter den Zuchtverband und behält seinen bisherigen Zwingernamen im FRZ e.V. so kann er im Alphabet fortfahren. 

Als Züchter gilt grundsätzlich der Eigentümer der Hündin zur Zeit des Wurfes.

4.) Deckgebühren
Die Deckgebühren sind in der Regel sofort nach dem Deckakt an den Deckrüdenbesitzer zu bezahlen. Sie sollten nach sportlichem Ermessen vor dem Deckakt schriftlich festgehalten werden. Bei Nichtträchtigkeit (nicht aber bei Verwerfen) steht dem Züchter nach alten Sport- und Zuchtregeln noch ein Deckakt frei für dieselbe Hündin. Dieses wird aber ausschließlich durch den Deckvertrag geregelt.

5.) Wurfabnahme
Wir tragen auch Mischwürfe ein.
Welpen mit morphologischen Mängeln werden in das Zuchtbuch eingetragen, erhalten aber den Vermerk: „Zur Zucht nicht zugelassen, wegen...“
Vom Zuchtwart bei der Wurfabnahme festgestellte Mängel sind von ihm im Wurfmeldeschein zu vermerken.
Ein Zuchtwart sollte den Wurf innerhalb der ersten 4 Lebenstage besichtigen. Eine Wurfabnahme erfolgt dann durch den Zuchtwart und nur in Ausnahmefällen durch den Tierarzt im Alter von ca. 6 - 8 Wochen (nach Impfung und Markierung) der Welpen.
Ein Zuchtwart ist berechtigt jederzeit den Wurf auch unangemeldet zu kontrollieren.
Die Züchter dürfen nur gesunde, regelmäßig entwurmte und geimpfte Welpen verkaufen.
Die Abgabe der Welpen bei Kleinrassen darf nicht vor 10 Wochen, bei Grossrassen nicht vor 8 Wochen erfolgen.
Die Würfe müssen vollständig beim Zuchtbuchamt bist zur 8. Woche gemeldet werden. Welpen die älter als 4 Monate sind gelten nicht mehr als Wurf und müssen einzeln registriert werden. Die Registration der Junghunde oder älter kostet 150 Euro pro Tier. Welpen bekommen nur dann Ahnentafeln, wenn der gesammte Wurf gemeldet und registriert wird. Es dürfen keine Welpen ohne Ahnentafeln abgegeben werden. 
Vor der Wurfendabnahme dürfen keine Welpen abgegeben werden, sonst erhält der Züchter für den gesamten Wurf keine Papiere.
Es ist dem Züchter untersagt, Welpen an Hundehändler und zu Versuchszwecken zu verkaufen. 
Der Züchter ist verpflichtet seine Welpen durch Transponderchips zu markieren.
Die Impfungen dürfen nur vom Tierarzt durchgeführt werden.
Bei der Wurfabnahme ist unbedingt die Mutterhündin vorzuführen  sowie deren originalen Dokumente vorzulegen.

6.) Eintragung
Die Eintragung der Welpen in das Zuchtbuch können erst nach Wurfendabnahme erfolgen.
Hierfür sind folgende Unterlagen komplett an das Zuchtbuchamt zu senden:
1.Ahnenpass der Mutterhündin im Original
2.Deckschein vollständig ausgefüllt
3.Ahnenpass des Rüden in Kopie
4.Sämtliche Urkunden und Titelbestätigungen von beiden Elterntieren
in Kopie
5.Zuchtzulassung beider Elterntiere in Kopie
6.Wurfmeldeschein mit umseitig ausgefüllter Wurfabnahme

7.) Untersuchungsbefunde beider Elterntiere
Für die Richtigkeit der Angaben unterzeichnet der Züchter rechtsverbindlich auf dem Wurfmeldeschein. 
Wurfmelde- und Deckschein müssen deutlich lesbar ausgefüllt sein. Für Schreibfehler aufgrund undeutlicher Schrift haftet der Züchter.

8.) Sonstiges
Verstöße gegen die Zuchtordnung , wie z. B. unwahre Angaben auf Deck- und Wurfmeldescheinen, nicht vollständige Angabe der Welpenanzahl, unseriöse Verkaufsmethoden oder ähnliche auch hier nicht genannte Verfehlungen, werden wie folgt geahndet:
a.) durch schriftliche Verwarnung oder
b.) durch zeitweise Zuchtsperre oder
c.) durch totale Zuchtsperre
d.) durch Ausschluss des Züchters aus dem VBK ( Verband Bundesweiter Kontrollen für das Tierrecht ) und seinen angeschlossenen Vereinen.
Rechtliche Schritte behält sich der Verein bei unwahren Angaben in Deck- und Wurfmeldescheinen vor.

Stellt sich raus, dass nicht alle Welpen gemeldet wurden und einige Tiere ohne Abstammungsnachweis verkauft wurden, so wird eine Ordnungswidrigkeit des FRZ/WBKC begannen und mit einer Strafe von 250 Euro bestraft. ALLE WELPEN SIND DEM ZUCHTBUCHAMT ZU MELDEN UND AUCH FÜR ALLE WELPEN EINE AHNENTAFEL ZU BEANTRAGEN. ALLES ANDERE IST KEINE SERIÖSE ZUCHT UND HAT IN EINEM VEREIN NICHTS ZU SUCHEN.

Der FRZ e.V. ist jederzeit berechtigt Zwingeranlagen zu kontrollieren oder einen seiner Zuchtwarte zur Kontrolle zu beauftragen.

9.) Spezialzuchtordnung
Zuchtzulassungsprüfungen erfolgen nach dem gültigen VBK Standard.
Bitte fordern Sie ein für Ihre Rasse gültiges Datenblatt an, auf dem die erforderlichen Untersuchungen aufgeführt sind, die Sie zur Zuchttauglichkeitsprüfung im FRZ e.V. benötigen.


Definition von großen Würfen bei Zwergrassen

Zwergrassen bis zu einem Standardgewicht von ca. 3 kg dürfen nach einem Wurf von 5 oder mehr Welpen eine Hitze lang nicht belegt werden und müssen leer bleiben !

 

Mischlinge

Der FRZ-e.V. stellt Mischlingshunden oder deren Nachkommen Ahnennachweise aus mit dem Eintrag der tatsächlichen Eltern und Rasse. Da dies als Nachweis der Vorfahren dient.

 

Hunde die über den FRZ-e.V. registriert wurden haben den Nachweis erbracht als rasserein anerkannt zu sein.

 

Die Zuchtordnung tritt in Kraft ab dem 01.03.2012


Der Vorstand

Jenny Schläfer

 


Datenschutzerklärung